Die vier Säulen der Wirtschaftlichkeit

Die Einhaltung der Wirtschaftlichkeit hat vier Eckpunkte:

  • "ausreichende Leistung = es darf nicht etwas geringeres ausreichen" (DVE 2012, S.2)
  • "Maß des Notwendigen = verbietet ein Übermaß nach Art und Umfang" (DVE 2012, S.2)

    • Die Heilmittelrichtlinie beschreibt die Diagnosegruppen mit ihren Diagnosen, bei welchen eine Heilmittelverordnung ausgestellt werden sollte (DVE 2012).

  • "Zweckmäßigkeit = Übereinstimmung von Wirkung und Behandlungsziel" (DVE 2012, S.2)
  • "Wirtschaftlichkeit = die günstigste Kosten-Nutzen-Relation" (DVE 2012, S.2)

    • Der Regelfall beschreibt die typische Verordnungsmenge, mit denen das Behandlungsziel erreicht werden kann. Dieser ist in den Heilmittelrichtlinien definiert. Ärzte die im Regelfall verordnen können ihre Wirtschaftlichkeit damit belegen (DVE 2012).

Quelle: (DVE 2012) Mit freundlicher Genehmigung des DVE - Deutscher Verband der Ergotherapeuten: Merkblatt zum Thema Regresssicher verordnen. [Stand: 22.04.13]