Zur Abrechnung benötigen wir in jedem Fall:
- für Kassenpatienten die Heilmittelverordnung 18.1
- für Patienten der Berufsgenossenschaft 16
- für Privatpatienten ein Privatrezept oder die oben genannten 16 und 18.1
Ausfüllhilfe der Verordnung 18.1
Bitte nicht vergessen!
1 Erstverordnung/Folgeverordnung oder
außerhalb des Regelfalles
2 Hausbesuch Ja/Nein
3 Therapiebericht Ja/Nein
4 Verordnungsmenge (in der Regel 10x)
5 Behandlungsform
6 Anzahl pro Woche
7 Indikationsschlüssel ()
8 Diagnoseschlüssel
9 Stempel und Unterschrift !!!
Bei handschriftlichen Änderungen ist ein erneutes abstempeln und gegenzeichnen nötig.
Behandlungsformen der Ergotherapie
- Sensomotorisch-perzeptive Behandlung (45Minuten)
- Motorisch-funktionelle Behandlung (30Minuten)
- Psychisch-funktionelle Behandlung (60Minuten)
- ergänzend können thermische Anwendungen verordnet werden (Dauer nach Bedarf)
- eine Orthese nach Maß kann auf einer Verordnung 18.1 in Verbindung mit einer Behandlung (motorisch-funktionelle Behandlung oder sensomotorisch-perzeptive Behandlung) verordnet werden.
- Integration im häuslichen oder sozialen Umfeld kann pro Regelfall einmal verordnet werden (bitte unter Spezifizierung der Therapie vermerken)