Zur Abrechnung benötigen wir in jedem Fall:

  • für Kassenpatienten die Heilmittelverordnung 18.1
  • für Patienten der Berufsgenossenschaft 16
  • für Privatpatienten ein Privatrezept oder die oben genannten 16 und 18.1

Ausfüllhilfe der Verordnung 18.1

Bitte nicht vergessen!

1  Erstverordnung/Folgeverordnung oder
    außerhalb des Regelfalles
2  Hausbesuch Ja/Nein
3  Therapiebericht Ja/Nein
4  Verordnungsmenge (in der Regel 10x)
5  Behandlungsform
6  Anzahl pro Woche
7  Indikationsschlüssel ()
8  Diagnoseschlüssel
9  Stempel und Unterschrift !!!

Bei handschriftlichen Änderungen ist ein erneutes abstempeln und gegenzeichnen nötig.

Behandlungsformen der Ergotherapie

  • Sensomotorisch-perzeptive Behandlung (45Minuten)
  • Motorisch-funktionelle Behandlung (30Minuten)
  • Psychisch-funktionelle Behandlung (60Minuten)
  • ergänzend können thermische Anwendungen verordnet werden (Dauer nach Bedarf)
  • eine Orthese nach Maß kann auf einer Verordnung 18.1 in Verbindung mit einer Behandlung (motorisch-funktionelle Behandlung oder sensomotorisch-perzeptive Behandlung) verordnet werden.
  • Integration im häuslichen oder sozialen Umfeld kann pro Regelfall einmal verordnet werden (bitte unter Spezifizierung der Therapie vermerken)