Möglichkeiten der extra-budgetären Verordnung

Praxisbesonderheiten

  • individuelle Praxisbesonderheit: bei einem Patientengut mit einer überdurchschnittlichen Zahl an besonders kostenintensiven Klienten. Gründe dafür können z.B. eine Zusatzqualifikation sowie ein besonderer Standort sein.
  • Vorab-Praxisbesonderheit: unabhängig von der Praxis bundesweit vereinbarte Liste von Diagnosen; Wichtig: Diagnose muss korrekt mit dem zugehörigen ICD 10-Code und dem passendem Indikationsschlüssel auf der Heilmittelverordnung angegeben werden. (siehe „Vereinbarung über Praxisbesonderheiten für Ergotherapie“)

Langfristige Genehmigung von Heilmitteln

  • bei langfristigem Behandlungsbedarf (min 1 Jahr)
  • Beeinträchtigung muss sich aus der Begründung des Arztes ergeben
  • extrabudgetär nach langfristiger Genehmigung
  • Liste mit Diagnosen für langfristige Verordnungen nicht abschließend, für andere Fälle mit langfristigem Heilmittelbedarf können auch Anträge gestellt werden.
  • Quelle: (DVE 2012) Mit freundlicher Genehmigung des DVE - Deutscher Verband der Ergotherapeuten: Merkblatt zum Thema Regresssicher verordnen. [Stand:22.04.13]

Weitere Möglichkeiten